Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 % der anfallenden Behandlungskosten. Die anderen 50 % sind vom Patientenpaar selbst zu tragen.
Bedingungen für die Kostenübernahme
Die anteilige Kostenübernahme ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Kinderwunschpaar muss verheiratet sein.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Der Anspruch endet am 40. Geburtstag der Frau und am 50. Geburtstag des Mannes.
- Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.
- Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungs- und Kostenplan vorzulegen.
- Die Kryokonservierung von Samen-, Eizellen und Embryonen wird nicht bezahlt.
Nach der Geburt eines Kindes oder nach einer Fehlgeburt besteht ein erneuter Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme.
Begrenzung der Behandlungszyklen
Leistung | Anzahl | Eigenanteil |
---|---|---|
Insemination beim Spontanzyklus | 8 | ca. 100-130 € |
Insemination mit Hormonstimulation | 3 | ca. 400-600 € |
In-vitro-Fertilisation |
3 | ca.1400-1800 € |
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (IVF-ICSI) |
3 | ca. 1600-2000 € |
Zusätzliche Leistungen
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Kinderwunschpaaren weitere, über die 50%‐Regelung hinausgehende finanzielle Unterstützungen an. Sie müssen dann die Rechnungen (Therapie und Medikamente) zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.