Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 % der anfallenden Behandlungskosten. Die anderen 50 % sind vom Patientenpaar selbst zu tragen.

Bedingungen für die Kostenübernahme

Die anteilige Kostenübernahme ist an folgende Bedingungen geknüpft: 

  • Das Kinderwunschpaar muss verheiratet sein.
  • Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Der Anspruch endet am 40. Geburtstag der Frau und am 50. Geburtstag des Mannes.
  • Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.
  • Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungs- und Kostenplan vorzulegen.
  • Die Kryokonservierung von Samen-, Eizellen und Embryonen wird nicht bezahlt.

Nach der Geburt eines Kindes oder nach einer Fehlgeburt besteht ein erneuter Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme.

Begrenzung der Behandlungszyklen

Leistung Anzahl Eigenanteil
Insemination beim Spontanzyklus 8 ca. 100-130 €
Insemination mit Hormonstimulation 3 ca. 400-600 €

In-vitro-Fertilisation
(IVF)

3 ca.1400-1800 €
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion
(IVF-ICSI)
3 ca. 1600-2000 €

 

Zusätzliche Leistungen

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Kinderwunschpaaren weitere, über die 50%‐Regelung hinausgehende finanzielle Unterstützungen an. Sie müssen dann die Rechnungen (Therapie und Medikamente) zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.