Privat versicherte Patienten
Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Grundvoraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist, dass die Ursache der Kinderlosigkeit vom Versicherten ausgeht („Verursacherprinzip“). Außerdem sollte eine ausreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sein. Um dies zu prüfen haben die Versicherungen einen Anspruch auf die Übermittlung der medizinischen Daten der beiden Partner. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung und bei der Klärung der Kostenübernahme.
Selbstzahler
Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, kann dennoch eine Behandlung durchgeführt werden, jedoch sind die gesamten Kosten dann vom Paar selbst zu tragen.